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19.01.10 PM: Etappenerfolg für die A 22-Gegner PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
Sunday, 24. January 2010

 Presseinformation:

  Etappenerfolg für die A 22-Gegner

Straßenbaubehörde hebt Duldungsanordnungen auf

Die Gegner der geplanten Küstenautobahn A 22 haben einen weiteren Etappenerfolg errungen. Die Straßenbaubehörde hat die Duldungsverfügungen, mit denen Vorarbeiten auf den Grundstücken von Privatpersonen durchgesetzt werden sollten, aufgehoben.

Gegen diese Duldungsverfügungen hatten zwölf Privatpersonen, hauptsächlich Landwirte, beim OVG Lüneburg Klage erhoben. Diesen Klägern hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Stade, jüngst die Aufhebung der entsprechenden Duldungsverfügungen zugeschickt und damit die Anordnung zurückgezogen. Die Kläger dürfen nun das Betreten ihrer Grundstücke verwehren. Die Aufhebung wurde mit Terminzwängen begründet, die durch eine Fortführung der Klage entstehen würden.

Die Kläger zweifeln allerdings an der Stichhaltigkeit dieser Begründung. Es sähe vielmehr so aus, als glaubte die Behörde selbst nicht an die Durchsetzungsfähigkeit ihrer eigenen Duldungsverfügungen.

Die Mitgliederzahlen des von den Initiativen gegen die A 22 gegründeten Schutz- und Klagefonds sind weiter ansteigend und machen deutlich, dass sich immer mehr Menschen gegen die Planung dieses Projektes entschieden haben. „Wir wollen aber weiterhin neue Mitglieder gewinnen, um den Schutz- und Klagefonds für weitere Klageinstanzen finanziell zu stärken“, äußert sich Uwe Schmidt, Sprecher der Initiativen.


Hipstedt, den 19. Januar 2010

Letzte Aktualisierung ( Sunday, 24. January 2010 )
 
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