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Rechtsgutachterliche Stellungnahme |
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Geschrieben von Administrator
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Wednesday, 19. August 2009 |
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Anhand der Daten des vom NABU Oldenburger Land e. V. und BUND Kreisgruppe Wesermarsch in Auftrag gegebenen Rastvogelgutachtens „Vorkommen und räumliche Verteilung von Rastvögeln zwischen Jaderberg und Rodenkirchen/Landkreis Wesermarsch“ vom 10. Juli 2009 sind entsprechende Überprüfungen durch die Landesbehörden vorzunehmen.
Durch Bau und Betrieb der Küstenautobahn A 22 würde es zu einer Beeinträchtigung von rund 22 % der ornithologisch wertvollen Flächen der „Südlichen Jader Marsch“ und rund 3 % der Flächen des zu erweiternden Vogelschutzgebiets kommen. Dies würde eine erhebliche Beeinträchtigung des Vogelschutzgebiets darstellen.
Damit wäre auch das Erheblichkeitskriterium des § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSachG erfüllt. Die Voraussetzungen des § 43 Abs. 8 BNatSchG für eine Ausnahme liegen nicht vor, da sich der Erhaltungszustand der Population der Art verschlechtern würde und außerdem zumutbare Alternativen vorliegen.
Das komplette Gutachten kann hier heruntergeladen werden.
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Letzte Aktualisierung ( Wednesday, 19. August 2009 )
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Vorkommen und räumliche Verteilung von Rastvögeln zwischen Jaderberg und Rodenkirchen/LK Wesermars |
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Geschrieben von Administrator
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Wednesday, 19. August 2009 |
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Die vorliegenden Rastvogeluntersuchungen in der südlichen Wesermarsch zwischen Jaderberg und Rodenkirchen in den Winterhalbjahren 2007/08 und 2008/09 ergeben, dass die „Südliche Jader Marsch“ ein Gastvogellebensraum von internationaler Bedeutung für arktische Weißwangen- und Blässgänse ist.
Ferner ergab sich, dass die „Südliche Jader Marsch“ und die durch die Jader Straße begrenzte Fläche des EU VSG V64 ein ökologisch zusammenhängendes Rastgebiet für Weißwangen und Blässgänse am südlichen Jadebusen darstellen. Naturräumlich identisch und landschaftlich-strukturell sehr ähnlich weisen beide Bereiche bedeutende unzerschnittene und störungsarme Grünland- und Ackerflächen entlang der Jade auf. Der ökologische Zusammenhang lässt sich anhand der Rastbestände quantitativ und mit Hilfe individuell markierter Gänse qualitativ belegen. Es ist naturschutzfachlich geboten, die Nachmeldung des Vogelschutzgebiets V64 um die Südliche Jader Marsch zu ergänzen. Dieses Gebot wird durch die Tatsache unterstrichen, dass die Südliche Jader Marsch den fachlichen Anforderungen eines Important Bird Area (IBA) entspricht. Im Rahmen einer Abschätzung des Konfliktpotenzials eines Fernstraßenbaus A22 auf Rastvögel werden anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren benannt und bilanziert. Ein Ausblick auf die erforderlichen planerisch-naturschutzrechtlichen Prüfungen erfolgt.
Das komplette Gutachten kann hier heruntergeladen werden.
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Letzte Aktualisierung ( Wednesday, 19. August 2009 )
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27.09.07 BI gegen die A22: Frust nach Infoveranstaltung |
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Geschrieben von Administrator
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Tuesday, 2. October 2007 |
BI gegen die A22: Frust nach Infoveranstaltung
Viele betroffene Bürger fühlten sich nicht konkret informiert. Planer mit vielen Ausflüchten.
„Das
war sehr, sehr viel heiße Luft“ so ein enttäuschter Jörg Stark von der
BI gegen die A22 zu der Infoveranstaltung zur Küstenautobahn am 27.9.
in der Himmelpfortener Eulsetehalle.
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Letzte Aktualisierung ( Tuesday, 2. October 2007 )
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20.03.07 CDU-McAllister zur Ammerländer Stellungnahme |
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Geschrieben von Administrator
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Friday, 23. March 2007 |
20.03.07 McAllisters (CDU) Antwort zur Ammerländer Stellungnahme |
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