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Gutachten
Rechtsgutachterliche Stellungnahme PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
Wednesday, 19. August 2009

Anhand der Daten des vom NABU Oldenburger Land e. V. und BUND Kreisgruppe Wesermarsch in Auftrag gegebenen Rastvogelgutachtens „Vorkommen und räumliche Verteilung von Rastvögeln zwischen Jaderberg und Rodenkirchen/Landkreis Wesermarsch“ vom 10. Juli 2009 sind entsprechende Überprüfungen durch die Landesbehörden vorzunehmen.

Durch Bau und Betrieb der Küstenautobahn A 22 würde es zu einer Beeinträchtigung von rund 22 % der ornithologisch wertvollen Flächen der „Südlichen Jader Marsch“ und rund 3 % der Flächen des zu erweiternden Vogelschutzgebiets kommen. Dies würde eine erhebliche Beeinträchtigung des Vogelschutzgebiets darstellen.
 
Damit wäre auch das Erheblichkeitskriterium des § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSachG erfüllt. Die Voraussetzungen des § 43 Abs. 8 BNatSchG für eine Ausnahme liegen nicht vor, da sich der Erhaltungszustand der Population der Art verschlechtern würde und außerdem zumutbare Alternativen vorliegen.

 

Das komplette Gutachten kann hier heruntergeladen werden.

Letzte Aktualisierung ( Wednesday, 19. August 2009 )
 
Vorkommen und räumliche Verteilung von Rastvögeln zwischen Jaderberg und Rodenkirchen/LK Wesermars PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
Wednesday, 19. August 2009

Die vorliegenden Rastvogeluntersuchungen in der südlichen Wesermarsch zwischen Jaderberg und Rodenkirchen in den Winterhalbjahren 2007/08 und 2008/09 ergeben, dass die „Südliche Jader Marsch“ ein Gastvogellebensraum von internationaler Bedeutung für arktische Weißwangen- und Blässgänse ist.
Ferner ergab sich, dass die „Südliche Jader Marsch“ und die durch die Jader Straße begrenzte Fläche des EU VSG V64 ein ökologisch zusammenhängendes Rastgebiet für Weißwangen und Blässgänse am südlichen Jadebusen darstellen. Naturräumlich identisch und landschaftlich-strukturell sehr ähnlich weisen beide Bereiche bedeutende unzerschnittene und störungsarme Grünland- und Ackerflächen entlang der Jade auf. Der ökologische Zusammenhang lässt sich anhand der Rastbestände quantitativ und mit Hilfe individuell markierter Gänse qualitativ belegen. Es ist naturschutzfachlich geboten, die Nachmeldung des Vogelschutzgebiets V64 um die Südliche Jader Marsch zu ergänzen. Dieses Gebot wird durch die Tatsache unterstrichen, dass die Südliche Jader Marsch den fachlichen Anforderungen eines Important Bird Area (IBA) entspricht. Im Rahmen einer Abschätzung des Konfliktpotenzials eines Fernstraßenbaus A22 auf Rastvögel werden anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren benannt und bilanziert. Ein Ausblick auf die erforderlichen planerisch-naturschutzrechtlichen Prüfungen erfolgt.

 

Das komplette Gutachten kann hier heruntergeladen werden.

 

Letzte Aktualisierung ( Wednesday, 19. August 2009 )
 
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